Verordnung
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Art. 20a Zuschläge für kleine und Kürzungen für grosse Einrichtungen 27
1 Für die notwendige minimale Infrastruktur folgender kleiner Anstalten wird ein prozentualer Zuschlag bei den Bereichspreisen gewährt:
2 Bei Anstalten mit über 200 Haftplätzen werden die Bereichspreise prozentual reduziert. 27 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4725). |