Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)
vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2016)
Art. 23Auswertung
1 Für die Auswertung eines Modellversuchs können Rückfallstudien durchgeführt werden.
2 Das BFS stellt die nötigen Daten für die Studien zur Verfügung.
3 Die Kosten für Erhebungen, die nach Ablauf der maximalen Beitragsdauer von fünf Jahren durchgeführt werden, trägt der Gesuchssteller.