Verordnung
|
Art. 28 Fristen
1 Gesuche um Baubeiträge sind spätestens sechs Monate vor Baubeginn dem BJ einzureichen. Der Gesuchsteller muss das Vorhaben vor Erteilung eines Projektierungsauftrages dem BJ anmelden sowie die Grundkonzeption und das Raumprogramm mit dem BJ bereinigen. 2 Die übrigen Gesuche sind ebenfalls dem BJ einzureichen, und zwar für:
|