Verordnung
über die Leistungen des Bundes
für den Straf- und Massnahmenvollzug
(LSMV)

vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2016)


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Art. 3 Anerkannte Ausbildungen

Fol­gen­de Aus­bil­dun­gen wer­den an­er­kannt:

a.
be­gon­ne­ne be­rufs­be­glei­ten­de oder ab­ge­schlos­se­ne Aus­bil­dung in so­zia­ler Ar­beit (So­zi­al­päd­ago­gik, So­zi­al­ar­beit, so­zio­kul­tu­rel­le Ani­ma­ti­on) an ei­ner hö­he­ren Fach­schu­le oder ei­ner Fach­hoch­schu­le;
b.
für die Auf­ga­be in der Er­zie­hungs­ein­rich­tung ge­eig­ne­te ab­ge­schlos­se­ne uni­ver­si­täre Aus­bil­dung oder ei­ne gleich­wer­ti­ge Aus­bil­dung, mit ei­ner be­rufs­feld­s­pe­zi­fi­schen Tä­tig­keit nach Stu­di­en­ab­schluss von min­des­tens sechs Mo­na­ten im sta­tio­nären Be­reich als Er­zie­he­rin oder Er­zie­her.

BGE

117 IB 225 () from 29. November 1991
Regeste: Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (BLSM; SR 341); Verfahren der Anerkennung von betriebsbeitragsberechtigten Erziehungsheimen. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde für Betriebsbeiträge nach Art. 5 Abs. 1 BLSM (Art. 99 lit. h OG) (E. 2). Mit dem Inkrafttreten des BLSM ist die unter altem Recht entwickelte Praxis hinfällig geworden (E. 4a). Rechtliche Bedeutung verwaltungsinterner Richtlinien (E. 4b). Art. 3 Abs. 1 lit. d und e der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (VLSM) widersprechen weder dem Gesetz (Art. 6 und 19 BLSM) noch der Verfassung (E. 5). Auch bei einer nach aussen familienähnlich strukturierten Einrichtung hat das Departement, wenn sie einen gewissen Institutionalisierungsgrad erreicht und über eine grössere Anzahl Kinder und Erzieher verfügt, eine eigenständige Beurteilung der lokalen Verhältnisse gemäss den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen (E. 6a und b). Würdigung der Strukturen der verschiedenen als "Nest" bezeichneten und von der "Association vaudoise des petites familles" betriebenen Einrichtungen (E. 6c und 7).

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