Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)
vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2016)
Art. 31Teilzusicherung von Baubeiträgen
Reichen die jährlichen Kredite für die Zusicherung von Baubeiträgen nicht aus, so kann das BJ die Zusicherung von Baubeiträgen auf mehrere Jahre verteilen.