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Verordnung
über die Leistungen des Bundes
für den Straf- und Massnahmenvollzug
(LSMV)

vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2016)

Art. 31 Teilzusicherung von Baubeiträgen

Rei­chen die jähr­li­chen Kre­di­te für die Zu­si­che­rung von Bau­bei­trä­gen nicht aus, so kann das BJ die Zu­si­che­rung von Bau­bei­trä­gen auf meh­re­re Jah­re ver­tei­len.