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Art. 43 Empfindlichkeitsstufen
1 In Nutzungszonen nach Artikel 14 ff. des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197939 gelten folgende Empfindlichkeitsstufen:
2 Teilen von Nutzungszonen der Empfindlichkeitsstufe I oder II kann die nächst höhere Stufe zugeordnet werden, wenn sie mit Lärm vorbelastet sind. 39SR 700 |