Lärmschutz-Verordnung
(LSV)


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Art. 25 Auszahlung

Glo­ba­le Bei­trä­ge wer­den in Tran­chen aus­be­zahlt.

BGE

137 II 30 (1C_296/2010) from 25. Januar 2011
Regeste: a Beschwerdelegitimation (Art. 89 BGG). Die Nachbarin kann die Überprüfung eines Bauvorhabens im Lichte all jener Rechtssätze verlangen, die sich rechtlich oder tatsächlich auf ihre Stellung auswirken können. Entscheidend ist, dass ihr im Fall des Obsiegens ein praktischer Nutzen entsteht (E. 2.2.3).

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