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Lärmschutz-Verordnung
(LSV)

Art. 26 Berichterstattung und Kontrolle

1 Der Kan­ton er­stat­tet dem BA­FU jähr­lich Be­richt über die Ver­wen­dung der Bei­trä­ge.

2 Das BA­FU kon­trol­liert stich­pro­ben­wei­se:

a.
die Aus­füh­rung ein­zel­ner Mass­nah­men ge­mä­ss den Pro­gramm­zie­len;
b.
die Ver­wen­dung der aus­be­zahl­ten Bei­trä­ge.