Legge sul Tribunale federale

del 17 giugno 2005 (Stato 1° gennaio 2021)


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Art. 48 Osservanza

1Gli at­ti scrit­ti de­vo­no es­se­re con­se­gna­ti al Tri­bu­na­le fe­de­ra­le op­pu­re, all’in­di­riz­zo di que­sto, al­la po­sta sviz­ze­ra o a una rap­pre­sen­tan­za di­plo­ma­ti­ca o con­so­la­re sviz­ze­ra al più tar­di l’ul­ti­mo gior­no del ter­mi­ne.

2In ca­so di tra­smis­sio­ne per via elet­tro­ni­ca, per il ri­spet­to di un ter­mi­ne è de­ter­mi­nan­te il mo­men­to in cui è ri­la­scia­ta la ri­ce­vu­ta at­te­stan­te che la par­te ha ese­gui­to tut­te le ope­ra­zio­ni ne­ces­sa­rie per la tra­smis­sio­ne.1

3Il ter­mi­ne è re­pu­ta­to os­ser­va­to an­che se l’at­to scrit­to per­vie­ne in tem­po uti­le all’au­to­ri­tà in­fe­rio­re o a un’au­to­ri­tà fe­de­ra­le o can­to­na­le in­com­pe­ten­te. In tal ca­so, l’at­to de­ve es­se­re tra­smes­so sen­za in­du­gio al Tri­bu­na­le fe­de­ra­le.

4Il ter­mi­ne per il ver­sa­men­to di an­ti­ci­pi o la pre­sta­zio­ne di ga­ran­zie è os­ser­va­to se, pri­ma del­la sua sca­den­za, l’im­por­to do­vu­to è ver­sa­to al­la po­sta sviz­ze­ra, o ad­de­bi­ta­to a un con­to po­sta­le o ban­ca­rio in Sviz­ze­ra, in fa­vo­re del Tri­bu­na­le fe­de­ra­le.


1 Nuo­vo te­sto giu­sta l’all. n. II 2 del­la L del 18 mar. 2016 sul­la fir­ma elet­tro­ni­ca, in vi­go­re dal 1° gen. 2017 (RU 2016 4651; FF2014 913).

BGE

139 III 364 (5D_101/2013) from 26. Juli 2013
Regeste: Art. 9 BV; Art. 143 Abs. 3 ZPO; Einhaltung der Frist für die Zahlung an das Gericht. Grundsätze für die Einhaltung der Frist, wenn der Betrag für den Gerichtskostenvorschuss einem Post- oder Bankkonto belastet worden ist (E. 3).

140 III 636 (4A_476/2014) from 9. Dezember 2014
Regeste: Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4).

141 I 172 (2C_1006/2014) from 24. August 2015
Regeste: Art. 9, 29 Abs. 1 und Art. 29a BV; Art. 86 Abs. 3 BGG; Art. 110 DBG und Art. 39 Abs. 1 StHG; Art. 320 StGB. Oberaufsicht des Parlaments über die Verwaltung; Steuergeheimnis; Ausnahme von der Rechtsweggarantie; Willkürverbot und Verbot formeller Rechtsverweigerung. Überweisung von Steuerdossiers der beschwerdeführenden Steuerpflichtigen durch die kantonale Regierung an die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission, die eine Untersuchung über angebliche Missstände in der Verwaltung führt. Der Ausschluss der Zuständigkeit der kantonalen Gerichtsbehörden für die Prüfung der Ausübung der parlamentarischen Oberaufsicht verletzt weder das Willkürverbot (E. 4.3) noch die Rechtsweggarantie; die Oberaufsicht trägt überwiegend politische Züge, was den Kantonen erlaubt, eine Ausnahme von der Rechtsweggarantie vorzusehen (E. 4.4 und 4.5). Da die Ausübung der Oberaufsicht die Beschwerdeführenden nicht direkt in ihren Rechten berührt und diese nicht glaubhaft machen konnten, dass eine für sie nachteilige atypische Verfahrensart vorliegt, konnten sie von der Regierung nicht zulässigerweise verlangen, es sei ihnen eine beschwerdefähige Verfügung über die Aufhebung des Steuer- und Amtsgeheimnisses der Verwaltung zuzustellen (E. 5).

142 V 389 (8C_661/2015) from 14. Juni 2016
Regeste: Art. 48 Abs. 1 und Art. 100 Abs. 1 BGG; Beweis der rechtzeitigen Aufgabe der Beschwerde bei der Schweizerischen Post. Hat die beschwerdeführende Partei eine sogenannte Abholungsvereinbarung mit der Schweizerischen Post abgeschlossen und gibt sie in diesem Rahmen auch die Beschwerdeschrift der Post mit, geht sie ein erhebliches Risiko hinsichtlich der Beweisbarkeit der Rechtzeitigkeit dieser Sendung ein. Denn die erstmalige Erfassung der Sendung durch die Post in "Easy Track", welche nicht dem Mitgabedatum entsprechen muss, gilt als Datumsausweis sowohl für als auch gegen die Absenderin (E. 3.3). Mit dem Hinweis auf den normalen Lauf der Dinge bei Abholung der Post in den Räumlichkeiten der beschwerdeführenden Partei ohne Bezugnahme auf die konkret in Frage stehende Sendung kann sie den geforderten vollen Beweis für die Rechtzeitigkeit der Beschwerde nicht erbringen (E. 3.4).

143 IV 5 (6B_310/2016) from 19. Januar 2017
Regeste: Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2).

145 IV 259 (6B_315/2019) from 5. Juli 2019
Regeste: Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1).

145 V 90 (8C_239/2018) from 12. Februar 2019
Regeste: Art. 17 Abs. 1 AVIG; Art. 26 Abs. 2 AVIV; Art. 39 Abs. 1 ATSG; Einreichung des Nachweises der Arbeitsbemühungen mittels elektronischer Post; Einhaltung der Frist. Die Übermittlung der Liste der Arbeitsbemühungen an die Behörde mittels elektronischer Post ist zulässig. In einem solchen Fall hat der Versicherte zu beweisen, dass die Liste spätestens am letzten Tag der Frist in den Machtbereich der Behörde gelangt ist (E. 2-6).

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