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Art. 24 Cancellieri
1 I cancellieri partecipano all’istruzione e al giudizio delle cause. Hanno voto consultivo. 2 Elaborano rapporti sotto la responsabilità di un giudicee redigono le sentenze del Tribunale federale. 3 Adempiono gli altri compiti che il regolamento affida loro. BGE
138 V 154 (8C_210/2011) from 15. Februar 2012
Regeste: a Art. 112 Abs. 1 lit. a BGG; Begründung vorinstanzlicher Entscheide. Wird das Dispositiv eines Entscheides direkt nach der mündlichen Beratung und Urteilsfällung des Gerichts den Parteien eröffnet, so braucht die Übereinstimmung zwischen Beratung und anschliessend erstellter schriftlicher Urteilsbegründung von der oberen Instanz nicht geprüft zu werden (E. 2). Nicht nur das Dispositiv, sondern auch die Begründung eines Entscheides muss indessen der Meinung der Mehrheit des Spruchkörpers entsprechen (E. 3.4). Damit dies sichergestellt ist, müssen die beteiligten Richterinnen und Richter vom Begründungsentwurf Kenntnis nehmen und Änderungsanträge stellen können. In welcher Art und Weise dies geschieht, bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren Prozess- und Gerichtsorganisationsrecht (E. 3.5). |