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Verordnung über die Landesvermessung (Landesvermessungsverordnung, LVV)
vom 21. Mai 2008 (Stand am 1. März 2021)
Art. 25Berechnungsgrundlage für gewerbliche Leistungen
Das Bundesamt für Landestopografie berechnet seine gewerblichen Leistungen aufgrund der Ansätze, die es auf die gewerbliche Nutzung durch private Anbieter anwendet.