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Art. 165f Zentrales Informationssystem zu Nährstoffverschiebungen
1 Das BLW betreibt ein Informationssystem zur Erfassung von Nährstoffverschiebungen in der Landwirtschaft. 2 Betriebe, die Nährstoffe abgeben, müssen sämtliche Lieferungen im Informationssystem erfassen. 3 Betriebe, die Nährstoffe übernehmen, müssen sämtliche Lieferungen im Informationssystem bestätigen. 4 Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben können die folgenden Stellen und Personen Daten im Informationssystem online abrufen:
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