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Art. 85 Verwendung von Rückzahlungen und Zinsen
1 Rückzahlungen von Darlehen setzt der Kanton für neue Betriebshilfe ein. 2 Zinsen werden in der folgenden Reihenfolge verwendet für:
3 Übersteigen die Rückzahlungen und Zinsen im Kanton den Bedarf, so kann das BLW den Bundesanteil an den nicht benötigten Mitteln:
134 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 22. März 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3463, 3863; BBl 2012 2075). |