Verordnung des UVEK
über die Lärmemissionen von Geräten und
Maschinen, die im Freien verwendet werden
(Maschinenlärmverordnung, MaLV)

vom 22. Mai 2007 (Stand am 1. Januar 2020)


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Art. 17 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ju­li 2007 in Kraft.

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