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Verordnung des VBS über die Beschaffung, die Nutzung und die Ausserdienststellung von Material (Materialverordnung VBS, MatV)
vom 26. März 2018 (Stand am 18. August 2020)
Art. 17Sammlung des historischen Materials der Schweizer Armee
1 Die Sammlung des historischen Materials der Schweizer Armee umfasst Gegenstände und Dokumente, welche die technische und die historische Entwicklung der Armee und ihrer Ausrüstung nachvollziehbar darstellen. Sie ist interessierten Personen zugänglich.
2 Der Chef oder die Chefin der Armee regelt im Einvernehmen mit dem Rüstungschef oder der Rüstungschefin die fachgerechte Auswahl, Aufbewahrung und Instandhaltung sowie die wissenschaftliche Betreuung der Gegenstände und der Dokumente der Sammlung. In dieser Regelung werden auch die Voraussetzungen zur Abgabe von Gegenständen und Dokumenten an anerkannte nationale Museen festgelegt.