Verordnung
über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen
(Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV)


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Art. 35 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ma­tu­ri­täts-An­er­ken­nungs­ver­ord­nung vom 15. Fe­bru­ar 19953 wird auf­ge­ho­ben.

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