Verordnung
über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen
(Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV)


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Art. 31 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Den Schü­le­rin­nen und Schü­lern steht ein kos­ten­lo­ses An­ge­bot der Be­rufs-, Stu­di­en- und Lauf­bahn­be­ra­tung zur För­de­rung der Lauf­bahn­ge­stal­tungs­kom­pe­ten­zen zur Ver­fü­gung.

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