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Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV)
vom 27. Juni 2012 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 16Einteilung der Mitarbeiterbeteiligungen in Kategorien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ordnet die Mitarbeiterbeteiligungen den Kategorien nach Artikel 1 Absatz 2 zu und veröffentlicht die entsprechende Liste.