Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV)
vom 27. Juni 2012 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 9Bescheinigung bei mehrfachem Wechseln der Ansässigkeit
Wechselt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter seine Ansässigkeit innerhalb der Vestingperiode mehr als einmal, so gelten die Artikel 7 und 8 sinngemäss.