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Verordnung
über die Bescheinigungspflichten
bei Mitarbeiterbeteiligungen
(Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV)

vom 27. Juni 2012 (Stand am 1. Januar 2021)

Art. 9 Bescheinigung bei mehrfachem Wechseln der Ansässigkeit

Wech­selt die Mit­ar­bei­te­rin oder der Mit­ar­bei­ter sei­ne An­säs­sig­keit in­ner­halb der Ves­ting­pe­ri­ode mehr als ein­mal, so gel­ten die Ar­ti­kel 7 und 8 sinn­ge­mä­ss.