Art. 10 Veterinärmedizin
Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Veterinärmedizin: - a.
- kennen die für die Berufsausübung relevanten grundlegenden Strukturen und Funktionsmechanismen des tierischen Organismus von der molekularen Ebene bis zum Gesamtorganismus in allen seinen Entwicklungsphasen und im gesamten Spektrum vom gesunden bis zum kranken Zustand;
- b.
- haben Grundkenntnisse über das Verhalten gesunder und kranker Tiere sowie über deren Ansprüche an Haltung, Fütterung und Umgang und wissen, wie sich Mängel auf deren Wohlbefinden und Leistung auswirken;
- c.
- beherrschen die Diagnose und die Behandlung der häufigen und der dringlich zu behandelnden Gesundheitsstörungen und Krankheiten in ihrem Berufsfeld;
- d.
- verfügen über Grundkenntnisse der Genetik, der Tierzucht und der Tierproduktion und verstehen die Auswirkungen von Erbanlagen und Produktionsmethoden auf Wohlbefinden und Leistung der Tiere;
- e.
- sind vertraut mit den gesetzlichen Grundlagen und den staatlichen Aufgaben im Veterinärbereich, insbesondere mit den Konzepten zur Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen einschliesslich der Krankheiten, die zwischen Menschen und Tieren übertragbar sind, mit der Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie mit den Grundsätzen des Tierschutzes;
- f.
- sind fähig, mit Heilmitteln fach-, umweltgerecht und wirtschaftlich umzugehen;
- g.
- sind fähig, die Befunde und deren Interpretation zusammenzufassen und mitzuteilen;
- h.
- respektieren die Würde der Kreatur, wissen um die Spannungsfelder zwischen den verschiedenen Ansprüchen von Tier, Mensch, Gesellschaft und Umwelt und sind bereit und in der Lage, ihr Wissen verantwortungsbewusst anzuwenden;
- i.20
- haben angemessene Kenntnisse über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin.
|