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Art. 98 Fachlaboratorien in der Schweiz
1 Laboratorien, die als ein von der Europäischen Kommission gemäss Artikel 106 Absatz 7 EU-MDR92 benanntes Fachlaboratorium tätig sein wollen, können bei der Swissmedic ein Gesuch einreichen. 2 Sie müssen der Swissmedic insbesondere belegen, dass sie:
3 Sie müssen in einem der folgenden Gebiete tätig sein:
4 Sind die Voraussetzungen erfüllt, so schlägt die Swissmedic der Europäischen Kommission das Laboratorium als Fachlaboratorium vor. 92 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1 Bst. f. 93 Siehe Anhang 4. |