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Art. 61 Inhalt
1 Der Sicherheitsbericht enthält:
2 Während der gesamten Lebensdauer des betreffenden Produkts bleiben im Sicherheitsbericht aufgeführt:
3 Der Sicherheitsbericht bildet Teil der technischen Dokumentation gemäss den Anhängen II und III EU-MDR99. Bei Sonderanfertigungen ist er Teil der Dokumentation nach Anhang XIII Abschnitt 2 EU-MDR. 99 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1 Bst. f. |