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Art. 30 Betriebsbewilligung
1 Eine Betriebsbewilligung der Swissmedic braucht, wer:
2 Die Bewilligung wird erteilt, wenn:
3 Die Swissmedic überprüft in einer Inspektion, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. 4 Auf das Bewilligungsverfahren kommen sinngemäss die Artikel 39–43 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung vom 14. November 201872 (AMBV) zur Anwendung. |