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Art. 146a Befragungen zu wissenschaftlichen Zwecken 283
Bei der Rekrutierung und im Verlauf der Ausbildung können Stellungspflichtige und Angehörige der Armee im Auftrag des VBS zu wissenschaftlichen Zwecken befragt werden. Der Persönlichkeits- und der Datenschutz sind dabei zu wahren. 283 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 4277, 2017 2297; BBl 2014 6955). |