Bundesgesetz
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Art. 167c Daten
1 Das JORASYS enthält von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, folgende Daten:
2 Bei Vorfällen im Zusammenhang mit der Armee oder Angehörigen der Armee kann das JORASYS auch die folgenden Daten Dritter enthalten:
3 Das JORASYS kann auch Daten über Vorfälle im Zusammenhang mit der Armee oder mit Angehörigen der Armee enthalten, wenn die Täterin oder der Täter unbekannt ist. |