Art. 68 Daten
Das PERAUS enthält folgende Daten: - a.
- Ergebnisse der Rekrutierung für den Friedensförderungsdienst;
- b.
- Daten über Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Qualifikation in der Armee und im Zivilschutz;
- c.
- Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz;
- d.
- sanitätsdienstliche Daten:
- 1.
- medizinische und psychologische Daten über den Gesundheitszustand,
- 2.
- Resultate von medizinisch-technischen Untersuchungen und medizinisch-psychologischen Tests,
- 3.
- andere personenbezogene Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden oder zu behandelnden Personen beziehen;
- e.
- Passnummer;
- f.
- Daten über den beruflichen und militärischen Lebenslauf;
- g.
- Angaben zu den Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder auf einer Personalbeurteilung beruhende Entscheide;
- h.
- von Partnerorganisationen abgegebene Qualifikationen der betreffenden Person;
- i.
- Daten über die Durchführung und das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung;
- j.
- Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 200016129 (BPG);
- k.
- Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden;
- l.
- Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst;
- m.
- Religionszugehörigkeit.
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