Art. 14 Daten 34
1 Das PISA enthält folgende Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen, des für die Friedensförderung vorgesehenen Personals sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden: - a.
- Entscheide über die Tauglichkeit für den Militär- und Schutzdienst, das Leistungsprofil und die Zuteilung;
- abis.35
- die bei der Rekrutierung mittels Untersuchungen, Tests und Befragungen erhobenen und als Grundlage für die Entscheide nach Buchstabe a dienenden Daten über:
- 1.
- den Gesundheitszustand: Anamnese, Elektrokardiogramm, Lungenfunktion, Hör- und Sehvermögen, Intelligenztest, Textverständnistest, Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen, freiwillige Labor- und Röntgenuntersuchungen,
- 2.
- die körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten,
- 3.
- die Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen,
- 4.
- die Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit,
- 5.
- die soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe,
- 6.
- die Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 1–5 ergibt,
- 7.
- das grundsätzlicheKaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier,
- 8.
- die persönlichenInteressen betreffend Erfüllung der Militärdienstpflicht,
- 9.
- das Gefahrenpotenzial betreffend den Missbrauch der persönlichen Waffe;
- b.
- Daten über das Kaderpotenzial und die Kaderbeurteilung sowie solche des Dienstetats;
- c.
- Daten über die Eignung zur Ausübung von bestimmten Funktionen sowie von speziellen Funktionen mit erhöhten Anforderungen, sofern sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil ergibt;
- cbis.36
- Daten über absolvierte Ausbildungen und erlangte Berechtigungen für die Bedienung von militärischen Systemen;
- d.
- Daten über den militärischen Status sowie über die Zulassung zum Zivildienst;
- e.
- Daten über Dienstvormerke und Dienstleistungen;
- f.
- Kontrolldaten über Nachforschungen bei unbekanntem Aufenthalt;
- g.
- Daten über die Durchführung der Personensicherheitsprüfung, einschliesslich des Entscheids;
- gbis.37
- Daten über die Durchführung der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach Artikel 14 des Militärgesetzes vom 3. Februar 199538 (MG), mit Entscheid;
- h.
- Daten über Straftaten sowie strafrechtliche Entscheide und Massnahmen;
- i.
- Daten über Beschwerdeverfahren und -entscheide;
- j.
- Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden;
- k.
- Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst;
- l.
- Daten über die Abgabe und Rücknahme sowie Entscheide über die Abnahme und den Entzug der persönlichen Waffe sowie der Leihwaffe;
- m.39
- Daten aus Strafverfahren gegen Angehörige der Armee und Stellungspflichtige sowie Meldungen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG, sofern ernstzunehmende Anzeichen oder Hinweise bestehen, dass die betroffene Person sich selbst oder Dritte mit der persönlichen Waffe gefährden könnte;
- n.40
- Daten für die Prüfung und Kontrolle von Anträgen auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften.
2 Es enthält folgende Daten der Zivildienstpflichtigen:41 - a.
- Entscheide über die Zulassung und die Aufhebung der Zulassung zum Zivildienst;
- b.
- Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden.
3 Es enthält folgende Daten der Schutzdienstpflichtigen: - a.
- Entscheide über die Tauglichkeit für den Schutzdienst, das Leistungsprofil und die Zuteilung;
- b.
- Daten über das Kaderpotenzial und die Kaderbeurteilung sowie solche des Dienstetats;
- c.
- Daten über die Eignung zur Ausübung von bestimmten Funktionen sowie von speziellen Funktionen mit erhöhten Anforderungen, sofern sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil ergibt;
- d.
- Daten über die Zuteilung der Grundfunktion, die Einteilung, die Funktion und den Grad;
- e.
- Daten über die persönliche Ausrüstung;
- f.
- Daten über Dienstvormerke und Dienstleistungen;
- g.
- Daten über die Durchführung der Personensicherheitsprüfung, mit Entscheid;
- h.
- Daten über Straftaten sowie strafrechtliche Entscheide und Massnahmen;
- i.
- Daten über Beschwerdeverfahren und -entscheide;
- j.
- Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden;
- k.
- Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst;
- l.
- Kontrolldaten über Nachforschungen bei unbekanntem Aufenthalt.
4 Es enthält folgende Daten der vom psychologisch-pädagogischen Dienst der Armee (PPD) betreuten Personen: - a.
- Daten über Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee;
- b.
- folgende psychologische Daten:
- 1.
- Daten zum psychischen Zustand,
- 2.
- anamnestisch-biografisch erhobene Daten zu den psychischen Eigenschaften,
- 3.
- Resultate psychologischer Tests,
- 4.
- Zeugnisse von zivilen psychologischen Fachpersonen;
- c.
- sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft, die zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 13 notwendig sind;
- d.
- Korrespondenz mit den betreuten Personen sowie den involvierten Stellen;
- e.
- Daten, die von der betreuten Person freiwillig gemeldet wurden.42
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