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Art. 14 Unterschiedliche Steuer je nach Verwendungszweck
1 Waren, für die der Steuertarif je nach Verwendung unterschiedliche Sätze vorsieht, werden zum tieferen Satz besteuert, wenn die Person, die sie verwendet, vor Entstehung der Steuerforderung eine Verwendungsverpflichtung hinterlegt hat. 2 Wer Waren liefert, die zum tieferen Satz besteuert werden, muss:
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