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Art. 62c Formelle Voraussetzungen
1Die Gesuche um Rückerstattung sind der Steuerbehörde in der von ihr zugelassenen Form einzureichen.95 2 Sie können den Verbrauch von einem Monat bis zwölf Monaten umfassen. 95 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. Juli 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 3355). |