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Art. 94 Antrag auf Zulassung
1 Die Typen-Zulassung von Färbungs- und Kennzeichnungseinrichtungen ist bei der Steuerbehörde schriftlich zu beantragen. 2 Dem Antrag sind eine schematische Darstellung und eine genaue Beschreibung der Färbungs- und Kennzeichnungseinrichtung und ihrer Arbeitsweise beizufügen. |