Mineralölsteuerverordnung
(MinöStV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 94 Antrag auf Zulassung

1 Die Ty­pen-Zu­las­sung von Fär­bungs- und Kenn­zeich­nungs­ein­rich­tun­gen ist bei der Steu­er­be­hör­de schrift­lich zu be­an­tra­gen.

2 Dem An­trag sind ei­ne sche­ma­ti­sche Dar­stel­lung und ei­ne ge­naue Be­schrei­bung der Fär­bungs- und Kenn­zeich­nungs­ein­rich­tung und ih­rer Ar­beits­wei­se bei­zu­fü­gen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden