Verordnung
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Art. 20 Gesuche 21
Die Gesuche um Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen sind im Rahmen des Agglomerationsprogramms dem Bundesamt für Raumentwicklung einzureichen. 21 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6801). |
