Verordnung
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Art. 20 Zweck und verantwortliches Organ
1 Das Informationssystem Humanitäre Minenräumung (IHMR) dient der Bewirtschaftung des Personalpools für Einsätze in der humanitären Minenräumung. 2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das IHMR. |