Verordnung
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Art. 50 Datenbeschaffung 61
Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das AIS aus dem PISA und bei den Stellen und Personen, die Angehörige der Armee einsetzen. 61 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Mai 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2020 2035). |