Verordnung
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Art. 52a Zweck und verantwortliches Organ
1 Das Informationssystem Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System (PEGASUS) dient der Verwaltung von Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerks des VBS sowie der automatischen Erstellung der technischen Identitäten dieser Personen für den Zugang zu unterschiedlich klassifizierten Plattformen und Informationssystemen dieses Datennetzwerks. 2 Die Daten des PEGASUS nach Anhang 23a Ziffern 1, 2, 4, 5, 8, 16 und 26 werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des PEGASUS bearbeitet. 3 Die Gruppe Verteidigung betreibt das PEGASUS. |