Verordnung
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Art. 25 Zweck und verantwortliches Organ
1 Das Informationssystem Verifikationseinsätze (IVE) dient dem Einsatz von Personen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze leisten. 2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das IVE. |