Verordnung
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Art. 35 Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst
(Art. 74 MIG) 1 Die im Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) enthaltenen Daten sind im Anhang 14 aufgeführt. 2 Die Daten des IES-KSD werden im Rahmen der Tauglichkeitsbeurteilung in Rekrutierungszentren den zuständigen externen Gutachterinnen und Gutachtern bekannt gegeben. |