Verordnung
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Art. 72jbis Zweck
Das PSB dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des Personals der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung, der Abwicklung der Supportprozesse Finanzen und Logistik sowie der Erfüllung der Aufgaben des Immobilienmanagements. |