Verordnung des WBF
|
Art. 14 Lehrplan, Regelung des abschliessenden Qualifikationsverfahrens und Studienreglement
1 Der Bildungsanbieter erarbeitet, aufbauend auf den Bestimmungen dieser Verordnung und dem entsprechenden Rahmenlehrplan, einen Lehrplan, regelt das abschliessende Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement. 2 Das Studienreglement regelt insbesondere das Zulassungsverfahren, die Struktur des Bildungsgangs, die Promotion und den Rechtsmittelweg. |