Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)
vom 11. September 2017 (Stand am 1. April 2023)
Art. 1Ausbildungsziele
1 Die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vermitteln den Studierenden Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen.
2 Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken, zur Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse.
3 Sie erweitern und vertiefen die allgemeinbildenden Kompetenzen.