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Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV)
vom 27. Mai 2020 (Stand am 1. Juli 2020)
Art. 19Jahresbericht
Das BLW und das BLV legen einen gemeinsamen Jahresbericht vor zur Umsetzung des MNKP. Er beinhaltet insbesondere:
a.
alle bedeutenden Änderungen des MNKP, insbesondere diejenigen, die vorgenommen wurden, um den Faktoren nach Artikel 6 Absatz 5 Rechnung zu tragen;
b.
die Ergebnisse der im Vorjahr nach Massgabe des MNKP durchgeführten amtlichen Kontrollen;
c.
die Art und die Anzahl der von den zuständigen Behörden im Vorjahr pro Bereich festgestellten Verstösse in den Bereichen nach Artikel 2 Absatz 2;
d.
die Art und die Anzahl der Fälle, in denen die zuständigen Behörden Massnahmen im Fall eines festgestellten Verstosses ergriffen haben.