Verordnung
über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan
für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände
(MNKPV)

vom 27. Mai 2020 (Stand am 1. Juli 2020)


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Art. 23 Änderung anderer Erlasse

Die Än­de­rung an­de­rer Er­las­se wird in An­hang 4 ge­re­gelt.

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