Art. 3 Begriffe
Die folgenden Begriffe bedeuten: - a.
- mehrjähriger nationaler Kontrollplan (MNKP): von der zuständigen Behörde für mehrere Jahre erstelltes Dokument mit allgemeinen Angaben zur Struktur, zur Organisation und zur Strategie des amtlichen Kontrollsystems für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände;
- b.
- Lebensmittelkette: alle Stufen und Verfahren der Herstellung, der Verarbeitung, des Vertriebs, der Lagerung und der Handhabung eines Lebensmittels und seiner Zutaten, von der Primärproduktion bis zum Verzehr;
- c.
- Grundkontrolle: amtliche Kontrolle zur Überprüfung, ob die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im gesamten Betrieb eingehalten werden;
- d.
- Nachkontrolle: amtliche Kontrolle im Betrieb zur Feststellung, ob die in einer vorhergehenden Kontrolle festgestellten Mängel behoben worden sind;
- e
- Verdachtskontrolle: amtliche Kontrolle, die bei Verdacht auf Nichteinhaltung der Vorschriften durch den Betrieb durchgeführt wird;
- f.
- Zwischenkontrolle: Kontrolle, die zwischen zwei Grundkontrollen stattfindet, wenn der Kanton beim Betrieb ein erhöhtes individuelles Risiko festgelegt hat oder wenn im Rahmen einer Grundkontrolle wichtige Elemente nicht überprüft werden konnten;
- g.
- Verwaltungskontrolle: Kontrollmethode, bei der die administrativen Daten des Betriebs überprüft werden, ohne dass der Betrieb vor Ort besucht wird.
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