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Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV)
vom 27. Mai 2020 (Stand am 1. Juli 2020)
Art. 3Begriffe
Die folgenden Begriffe bedeuten:
a.
mehrjähriger nationaler Kontrollplan (MNKP): von der zuständigen Behörde für mehrere Jahre erstelltes Dokument mit allgemeinen Angaben zur Struktur, zur Organisation und zur Strategie des amtlichen Kontrollsystems für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände;
b.
Lebensmittelkette: alle Stufen und Verfahren der Herstellung, der Verarbeitung, des Vertriebs, der Lagerung und der Handhabung eines Lebensmittels und seiner Zutaten, von der Primärproduktion bis zum Verzehr;
c.
Grundkontrolle: amtliche Kontrolle zur Überprüfung, ob die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im gesamten Betrieb eingehalten werden;
d.
Nachkontrolle: amtliche Kontrolle im Betrieb zur Feststellung, ob die in einer vorhergehenden Kontrolle festgestellten Mängel behoben worden sind;
e
Verdachtskontrolle: amtliche Kontrolle, die bei Verdacht auf Nichteinhaltung der Vorschriften durch den Betrieb durchgeführt wird;
f.
Zwischenkontrolle: Kontrolle, die zwischen zwei Grundkontrollen stattfindet, wenn der Kanton beim Betrieb ein erhöhtes individuelles Risiko festgelegt hat oder wenn im Rahmen einer Grundkontrolle wichtige Elemente nicht überprüft werden konnten;
g.
Verwaltungskontrolle: Kontrollmethode, bei der die administrativen Daten des Betriebs überprüft werden, ohne dass der Betrieb vor Ort besucht wird.