Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV)
Art. 1Gegenstand
1Diese Verordnung regelt die Umsetzung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände.
2Die Verordnung regelt insbesondere:
a.
den Zweck, die Inhalte und die Erarbeitung des MNKP;
b.
die allgemeinen Grundsätze für die Kontrollen von Prozessen und die Zeitspannen zwischen diesen Kontrollen;
c.
die nationalen Kontrollkampagnen von Produkten der Lebensmittelkette und von Gebrauchsgegenständen;
d.
die Überwachung von Zoonose-Erregern, Antibiotikaresistenzen und anderen im Zusammenhang mit Lebensmitteln relevanten Gefahren;
e.
den Jahresbericht über den MNKP und andere Berichte des Bundes über amtliche Kontrollen.