Verordnung
über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan
für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände
(MNKPV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 16 Schwerpunktprogramm im Bereich Tierschutz

1 In Ab­spra­che mit den kan­to­na­len Fach­stel­len kann das BLV in ei­nem Schwer­punkt­pro­gramm im Be­reich Tier­schutz die­je­ni­gen Kon­troll­be­rei­che fest­le­gen, die wäh­rend der Grund­kon­trol­len ver­tieft zu prü­fen sind.

2Es er­lässt Vor­schrif­ten tech­ni­scher Art zum Schwer­punkt­pro­gramm.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden