Verordnung
über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan
für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände
(MNKPV)


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Art. 20 Spezifische Berichte

Das BLW und das BLV le­gen in ih­ren je­wei­li­gen Kom­pe­tenz­be­rei­chen auf der Grund­la­ge der von den Voll­zugs­be­hör­den durch­ge­führ­ten Kon­trol­len einen spe­zi­fi­schen Be­richt über die Kon­troll­pro­gram­me nach Ar­ti­kel 17 vor.

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