Verordnung
über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan
für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände
(MNKPV)


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Art. 22 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung vom 16. De­zem­ber 201624 über den na­tio­na­len Kon­troll­plan für die Le­bens­mit­tel­ket­te und die Ge­brauchs­ge­gen­stän­de wird auf­ge­ho­ben.

24 [AS 2017 339; 20184171An­hang 2 Ziff. 2, 4209An­hang 8 Ziff. 5]

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