Verordnung
über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan
für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände
(MNKPV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 24 Inkrafttreten

1 Die­se Ver­ord­nung tritt un­ter Vor­be­halt von Ab­satz 2 am 1. Ju­li 2020 in Kraft.

2 Ar­ti­kel 13 Ab­satz 1 tritt am 1. Ja­nu­ar 2021 in Kraft.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden