Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (Militärische Plangenehmigungsverordnung, MPV)
Art. 11Einleitung der Anhörung
Die Genehmigungsbehörde stellt den betroffenen Fachbehörden des Bundes, den Kantonen und den Gemeinden gleichzeitig die Gesuchsunterlagen zu.