Verordnung
über das Plangenehmigungsverfahren für militärische
Bauten und Anlagen
(Militärische Plangenehmigungsverordnung, MPV)


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Art. 33 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Ver­ord­nung vom 25. Sep­tem­ber 199529 über das Be­wil­li­gungs­ver­fah­ren für mi­li­tä­ri­sche Bau­ten und An­la­gen wird auf­ge­ho­ben.

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